Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.541.000 € voraussichtlich 1.126.000 € zuwendungsfähig sein. Hierzu wird nach § 2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme diese Festbetragsförderung in Aussicht gestellt. Dies entspricht einer Bezuschussung von 65 Prozent für diese Maßnahme. Die Regierung von Unterfranken wird ermächtig, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Mit den Bauarbeiten wird am 22. August nach dem Betriebsurlaub der Fa. Zöller-Bau begonnen.